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Rechtsrock-Konzert in Themar aus Naturschutzgründen verboten

Für den 8. und 9. Juni war eigentlich ein Rechtsrock-Konzert in Themar (Thüringen) angekündigt – dieses wurde allerdings nun vom Landratsamt aus Naturschutzgründen verboten.

Das Amt beruft sich auf Paragraf 44, Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dies besagt, dass es verboten ist, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischer Vogelarten während der Fortpflanzungs- oder Aufzuchtzeiten erheblich zu stören. Landrat Thomas Müller (CDU) sagte gegenüber MDR Thüringen, dass Blaukehlchen, Bekassine, Uhu und Wanderfalke im Schilf unmittelbar an der Konzert-Wiese und in einem Gesteinshaufen in der Nähe brüten und durch den Lärm gestört werden.

Hubert Böse , Bürgermeister von Themar, fordert laut MDR Thüringen ein komplettes Verbot solcher Veranstaltungen. „Für mich ist das ganz einfach irre, was da von sich gegeben wird“, so Böse.

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