Rammstein erreichen einstweilige Verfügung gegen Viagogo

Rammstein
Foto: Olaf Heine

Die Tickets für die Stadion-Konzerte 2019 von Rammstein gingen weg wie warme Semmeln. Das sorgte für viel Frust bei den Fans, die keine Tickets ergattern konnten und stundenlang versuchten, an Karten zu kommen. Genau von diesen Fans profitieren Plattformen wie Viagogo, die die Tickets für ein vielfaches mehr verkaufen. Nun hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Viagogo AG
erlassen. Nach der Gerichtsentscheidung ist es Viagogo verboten, über www.viagogo.de den Verkauf von Tickets für die Stadion-Konzerte 2019 von Rammstein in Deutschland zu ermöglichen, zu behaupten, dass es sich um gültige Tickets handelt, die zum Eintritt berechtigen und diesen Verkauf mithilfe von sogenannten Google-Adwords-Anzeigen zu bewerben, teilt MCT – Veranstalter der Konzerte – in einer Pressemitteilung mit. Sowohl Veranstalter als auch die Band selbst begrüßen diese Entscheidung sehr, heißt es weiter. Im Zuge der Tour werden Rammstein am 02. Juli 2019 auch in der HDI Arena in Hannover Halt machen.

Klares „Nein“ zum Ticketzweitmarkt mit überteuerten Preisen

Da der Ticketzweitmarkt immer mehr zu einem Problem wird, setzt sich auch der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. dagegen ein. Hintergründe könnt Ihr in unserem Artikel lesen.

Rammstein-Fans, die bisher kein Glück beim Ticketkauf für die deutschen Konzerte
hatten, bittet die Band – noch einmal – dringlich folgendes zu beachten, um vor
unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein:

  • autorisierte Ticketpartner sind ausschließlich CTS Eventim und in München
    zusätzlich München Ticket! Die dort abrufbaren Kartenkontingente zu Preisen in Höhe
    von EUR 55,00 bis EUR 105,00 zzgl. Gebühren sind derzeit ausverkauft.
  • Es erhält nur die Person Einlass, deren Vor- und Zuname auf dem Ticket vermerkt ist
    und die sich entsprechend ausweisen kann. Bei sämtlichen Konzerten finden strenge
    Einlasskontrollen statt. Ist ein Ticket nicht auf die Person personalisiert, die Einlass
    begehrt, erhält sie keinen Eintritt.
  • Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Etwaige Rückgaben der Tickets (z.B. wg.
    Verhinderung, Krankheit etc.) gemäß der AGB des Tourneeveranstalters MCT Agentur
    werden ab dem 01.03.2019 abgewickelt. Für über CTS Eventim erworbene Tickets ist
    dies ausschließlich über die CTS Eventim zugehörige Plattform „fanSALE“
    (www.fansale.de) und für über München Ticket erworbene Tickets über die Plattform
    „Deine fairen Tickets München“ (deine-fairen-tickets.muenchenticket.net) möglich.
    Verkäufer können die Tickets für max. 48 Stunden für ein oder mehrere Personen
    reservieren lassen.
  • Ab dem 01.03.2019 können aufgrund von Rückgaben wieder freiwerdende
    Ticketkontingente eventuell über www.fansale.de und für München zusätzlich
    über deine-fairen-tickets.muenchenticket.net erworben werden.
    Bei allen anderen Anbietern, die Rammstein-Tickets anbieten, handelt es sich um
    nicht autorisierte Händler. Rammstein-Tickets, die dort erworben werden,
    berechtigen nicht zum Eintritt. Dies gilt insbesondere für sämtliche Rammstein-Tickets,
    die über Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes (wie z.B. Viagogo, www.viagogo.de),
    angeboten werden. Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes sind häufig nur schwer von
    autorisierten Ticketpartnern zu unterscheiden. Sie erkennen Anbieter des sog.
    Ticketzweitmarktes unter anderem an Folgendem:

    • Hinweis auf Ticketzweitmarkt im oberen Teil der Internetseite (z.B.:
      „Sekundärmarktplatz“, „Wiederverkäufer“, „Preise über Originalpreis“ etc.) und/oder in den jeweiligen AGB
    • häufig Preise weit oberhalb der Originalpreise (z.B. EUR 200,00 – EUR 1.000,00)
    • Bewertungen durch Verbraucherplattformen etc.
    • keine Verlinkung von der Bandwebseite