Corona-Krise: Großveranstaltung bis zum 31. August verboten

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Foto: Danny Howe/Unsplash

In einem heutigen Treffen haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ausgetauscht, um sich auf Lockerungen sowie Erweiterungen der Sicherheitsmaßnahmen wegen der Corona-Krise zu beraten. Auch das Stattfinden von Großveranstaltungen war Thema und nun ist es offiziell: In der heutigen Pressekonferenz wurde bestätigt, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August verboten sein sollen. So passiert das, wovor sich viele fürchteten: Die Festival-Saison fällt 2020 weitestgehend aus. Und auch viele Open Air- und Hallenshows werden nicht stattfinden. Ob Clubshows auch zu Großveranstaltungen gehören, ist bisher fraglich und soll Ländersache sein, denn bisher ist nicht klar definiert, ab welcher Besucherzahl eine Veranstaltung als Großveranstaltung gilt.

In einer Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) heißt es:

„Großveranstaltungen sollen wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden – auch Fußballspiele sind davon betroffen. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch bei einer Schaltkonferenz auf dieses prinzipielle Verbot. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.“

Betroffen sind bei uns in Deutschland beispielsweise Festivals wie das Reload Festival, Rock Am Ring und Rock Im Park und das Hurricane- und Southside-Festival. Auch in Frankreich gilt ein Verbot für Festivals bis mindestens Mitte Juli.