Die „Nevermind-Baby“-Klage gegen Nirvana wurde abgewiesen

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Foto: Universal Music/ Geffen/ Promo

Die dritte „Kinderpornografie“-Klage von Spencer Elden gegen Nirvana, der im Alter von vier Monaten nackt für das Cover des 1991 erschienenen Albums „Nevermind“ fotografiert worden war, wurde von einem US-Bezirksrichter in Los Angeles abgewiesen. Das Urteil hindert Elden daran, eine vierte Klage einzureichen, woraufhin die Anwälte von Nirvana erklärten, die Klage sei „endgültig abgeschlossen“, obwohl Elden angedeutet hat, dass er in Berufung gehen wird.

Elden hatte Schadensersatz von den überlebenden Nirvana-Mitgliedern Dave Grohl und Krist Novoselic sowie dem Nachlass von Kurt Cobain, dem Fotografen Kirk Weddle und mehreren Plattenfirmen gefordert. Er hatte versucht, die Verjährungsfrist zu umgehen, indem er behauptete, dass die Existenz des Albumcovers – das ihn als vier Monate altes Baby nackt und unter Wasser zeigt, wie er auf einen Dollarschein an einem Angelhaken starrt – ihm weiterhin seelischen Kummer und „Verlust der Lebensfreude“ bereitet. Richter Olguin wies dieses Argument jedoch zurück, da es Elden erlaubt hätte, Nirvana auf unbestimmte Zeit weiter zu verklagen.

Eldens Anwältin Margaret Mabie erklärte gegenüber dem Rolling Stone, sie werde „gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Die Auslegung der Verjährungsfrist in diesem Urteil … widerspricht mehr als fünfzehn Jahren bewährter Präzedenzfälle und dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck des Gesetzes. Nach dieser Lesart des Gesetzes verjähren kinderpornografische Rechtsmittel, sobald das Opfer auf der „Schmuggelware“ 28 Jahre alt wird. Nach dieser Logik könnte jeder Produzent von Kinderpornografie … einfach die Zeit abwarten und dann das missbräuchliche Material ungestraft weiterverbreiten.“

Bert Deixler, ein Anwalt, der Nirvana vertritt, sagte: „Wir freuen uns, dass dieser unbegründete Fall zu einem schnellen, endgültigen Abschluss gebracht wurde.“